LOKALE EXPERTISE FÜR MOTORELEKTRONIK
DPF deaktivieren Bornheim: Schnelle Lösung direkt vor Ort
JAHRE ERFAHRUNG
Warum Bornheimer Dieselfahrer auf unsere Software setzen.
Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Programmierung ohne Umwege.
- Spezialist direkt in Bornheim
- Keine weiten Anfahrtswege
- Hauseigene Softwareentwicklung
- Schutz vor teuren Folgeschäden
- Ehrliche Vorabdiagnose
- Persönlicher Kundenkontakt
KUNDENMEINUNGEN
Erfahrungen unserer Kunden mit der DPF-Deaktivierung in Bornheim
Wir bewahren Ihren Diesel vor dem Stillstand.
Wie wir die Filterabschaltung in unserer Werkstatt durchführen
Zunächst lesen wir alle Parameter der Motorsteuerung aus. Dabei prüfen wir den Aschegehalt und den Gegendruck im Abgassystem, um die genaue Problemquelle zu lokalisieren.
Unsere Techniker bearbeiten die Motorsoftware tiefgreifend. Die Funktionen zur Filterregeneration und die damit verbundenen Sensorauswertungen werden elektronisch vollständig deaktiviert.
Häufige Fragen zur DPF Anpassung in Bornheim
Da wir uns für jeden Kunden ausreichend Zeit nehmen möchten, arbeiten wir bevorzugt nach Terminvergabe. Rufen Sie uns kurz an oder schreiben Sie uns. Wir finden meist sehr zeitnah einen passenden Termin für eine erste Diagnose direkt hier in Bornheim.
Wenn die Abgase nicht mehr abfließen können, entsteht ein extremer Druck im System. Dieser Hitzestau wirkt sich unmittelbar auf den Turbolader aus und kann im schlimmsten Fall zu einem kapitalen Motorschaden führen. Eine rechtzeitige softwareseitige Anpassung verhindert dieses Szenario.
Wir kommunizieren unsere Dienstleistungen völlig transparent. Das Deaktivieren abgasrelevanter Bauteile ist nach der geltenden Straßenverkehrszulassungsordnung nicht erlaubt. Wir bieten diese Anpassung daher rein für Exportfahrzeuge oder für den Einsatz im Motorsport an.
Durch unsere tiefgreifende Softwarebearbeitung werden sämtliche Fehlercodes, die mit dem Partikelfilter in Verbindung stehen, dauerhaft eliminiert. Die Motorkontrollleuchte bleibt aus und das Fahrzeug verlässt den Notlauf dauerhaft.
Wichtiger Hinweis: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Abgasverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis
